Rechtsprechung
   BPatG, 03.01.2023 - 6 Ni 32/19, 6 Ni 33/19 (EP) KOF 61/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1174
BPatG, 03.01.2023 - 6 Ni 32/19, 6 Ni 33/19 (EP) KOF 61/21 (https://dejure.org/2023,1174)
BPatG, Entscheidung vom 03.01.2023 - 6 Ni 32/19, 6 Ni 33/19 (EP) KOF 61/21 (https://dejure.org/2023,1174)
BPatG, Entscheidung vom 03. Januar 2023 - 6 Ni 32/19, 6 Ni 33/19 (EP) KOF 61/21 (https://dejure.org/2023,1174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,1174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 6/12

    Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und

    Auszug aus BPatG, 03.01.2023 - 6 Ni 32/19
    Der mit der Beteiligung an beiden Verfahren verbundene Abstimmungsbedarf erfordert zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Nichtigkeitsverfahren typischerweise die Mitwirkung derjenigen anwaltlichen Vertreter, die mit der Vertretung der Partei im Verletzungsrechtsstreit betraut sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 6/12 - GRUR 2013, 430).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 03.01.2023 - 6 Ni 32/19
    Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12 - GRUR 2013, 427 LS; BPatG, Beschluss vom 12. September 2022 - 2 Ni 41/16 (EP) - KoF 137/21 - GRUR-RS 2022, 31407).
  • BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Auszug aus BPatG, 03.01.2023 - 6 Ni 32/19
    Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12 - GRUR 2013, 427 LS; BPatG, Beschluss vom 12. September 2022 - 2 Ni 41/16 (EP) - KoF 137/21 - GRUR-RS 2022, 31407).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht